Gewalt - ausgeübt durch die Frau am Mann

Eine Zahl: Beginn 2010 St. Gallen:

38% aller Anzeigen wegen häuslicher Gewalt
wurden von Männern eingereicht, welche durch
agressive und gewalttätige Frauen geschlagen und gedemütigt wurden.




Der Gesetzesartikel ZGB, Nr. 175, Abs. 3a besagt, das der Vater jederzeit mit
seinen Kindern die eheliche Wohnung verlassen kann, falls akute Bedrohung
durch die Ehefrau oder Lebenspartnerin besteht.
(Kindsmisshandlung, wiederkehrender Ehestreit, Drohung und Schläge durch die Partnerin etc.)



Eidg. Büro für Gleichstellung in Bern, Bericht von Eva Wyss, factsheet no.6 Gewalt gegen Männer


Artikel aus Stadt24.ch vom 1. November 2007

Frauen-Gewalt gegen Männer

Frauen können genauso gewalttätig sein. Die Häusliche Gewalt geht häufig auch in umgekehrter Richtung. In Stadt und Kanton St.Gallen gibt es vergleichsweise oft Frauen-Gewalt gegen Männer. Ein Sechstel der Opfer ist männlich. Ganz klar, bei polizeilichen Interventionen im häuslichen Bereich stehen als Opfer Frauen im Vordergrund. Die Kantonspolizei St.Gallen stellte bei 1206 Interventionen im letzten Jahr 576 weibliche Opfer fest. Doch die Zahl der männlichen Opfer ist mit 226 ebenfalls recht ansehnlich.
Das heisst nun aber noch nicht, dass diese Männer unbedingt von Frauen Gewalt erfahren haben. Denn nicht selten sind auch in Familien Gewaltanwendungen zwischen Vater und Sohn und unter Brüdern festzustellen. Immerhin zeigt die Statistik der Gewaltausübenden, dass rabiate Frauen keineswegs Seltenheitswert haben. Von den Gewaltausübenden waren im 2006 Jahr 621 männlich und immerhin 181 weiblich.
Interessant ist, dassim Mehrjahresvergleich der Anteil der Gewalt ausübenden Frauen angewachsen ist. So erwähnte Regierungsrätin Karin Keller an einer Medienkonferenz, dass eine Minderheit der Gewaltanwendung klar von Frauen stamme, es sich hier aber noch um ein «Tabu-Thema» handle. Sind St.Galler Frauen aggressiver?

Inzwischen ist Eva Wyss in einer Untersuchung dem Phänomen nachgegangen und hat ihre Studie unter dem Titel «Wenn Frauen gewalttätig werden – Fakten contra Mythen» als vierten Gewaltbericht der Kantonalen Kommission für Gleichstellungsfragen Zürich veröffentlicht. Darin analysierte sie die Statistiken der Kantonspolizei-Korps Bern, St.Gallen, Appenzell-Ausserrhoden und Zürich aus den Jahren 2004 und 2005. In den damaligen Statistiken belief sich die Zahl der Gewalt ausübenden Frauen in St.Gallen auf zwanzig Prozent, in Zürich auf zwölf Prozent, in Bern auf elf Prozent und in Appenzell-Ausserrhoden auf zehn Prozent. Weshalb der Kanton St.Gallen gegenüber den anderen Kantonen einen so hohen Prozentsatz aufweist, ist erst zu untersuchen. Es wäre zu verwegen, einfach pauschal zu erklären, St.Galler Frauen seien aggressiver als Frauen in anderen Landesteilen. Eva Wyss kommt zum Schluss, dass Gewalt von Frauen gegen Männer mindestens zehn Prozent der angezeigten Fälle betrifft, demnach als relevant bezeichnet werden muss.

Die mit Ungenauigkeiten behafteten Zahlen liegen nicht weit entfernt von jenen, welche die Berliner Polizei zur Geschlechterverteilung zwischen Tätern und Opfern erhob. Die in St.Gallen nicht erhobene Statistik «Weibliche Täterinnen, männliche Opfer» wird dort auf 12,8 Prozent beziffert.Dass so viele Frauen Gewalt gegen Männer ausüben, wird natürlich nicht überall gerne gesehen, ist doch die Häusliche Gewalt bisher mit durch Männer ausgeübte Gewalt gegen Frauen gleichgesetzt worden. Erste Studien aus den USA haben die Diskussion über Gewalt von Frauen gegen Männer in Gang gesetzt. Über das Ausmass und die Dynamik der Frauen-Gewalt bei uns weiss man jedoch nach wie vor wenig. Männer wollen nicht Opfer sein

Immerhin hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann ein eigenes Faltblatt «Gewalt gegen Männer» herausgegeben. Darin wird auch dargelegt, weshalb sich so wenige Männer, die Gewalt von Frauen erfahren haben, bei der Opferhilfe melden. Darin heisst es wörtlich: «Entweder ist jemand ein Opfer oder er ist ein Mann» (Lenz 2001). Diese Aussage formuliert das bei uns vorherrschende kulturelle Verständnis, wonach sich Opfersein und Männlichkeit ausschliessen. Die kantonale Bewährungshilfe bietet eine erste Beratung für Gewaltausübende bei häuslicher Gewalt. Pro Jahr finden nahezu hundert Beratungen statt, wobei höchstens zwei Frauen kommen, wie Amtsleiter Reinhard Heizmann auf Anfrage hin erklärt. Oft auch beide Partner tätlich

Da bei Konflikten häufig beide Partner tätlich sind, bietet die Opferhilfe St.Gallen/Appenzell auch eine gemeinsame Beratung beider Partner an. Wie sie in ihrem letzten Bericht festhält, ist es oft der Polizei unmöglich, einzuschätzen, wer von den Konfliktpartnern nun Täter oder Opfer war. Mit einer gemeinsamen Beratung durch Fachleute der Stiftung Opferhilfe bietet sich die Chance, weitere gewalttätige Entwicklungen zu verhindern. Frauen-Wegweisungen selten

Ein interessantes Phänomen ist, dass die Kantonspolizei St.Gallen im 2006 Jahr 97 Männer aus dem gemeinsamen Haushalt weg gewiesen hat, aber nur eine Frau.
In Gewahrsam nahm sie 48 Männer und sieben Frauen. Ob dies damit zusammenhängt, dass Frauen weniger heftig Gewalt ausüben als Männer, oder ob die Polizei ebenfalls noch Mühe hat, die Opferrolle von Männern klar zu erkennen, müsste erst noch untersucht werden. Doch Fabrizio Ruscelli von der Fachstelle «Häusliche Gewalt» der Kantonspolizei St.Gallen macht aus Erfahrung noch andere Gründe geltend. Streng genommen habe man im letzten Jahr Frauen wegweisen müssen, doch an erster Stelle stehe das Kindeswohl.
Wenn der Mann zur Arbeit gehe, sei er vielfach überfordert, wenn er noch zu den Kindern schauen müsse. So komme es eben vor, dass der Vater die gemeinsame Wohnung verlasse, obwohl er eigentlich das Opfer sei. Wie Ruscelli weiter betont, muss bei der Statistik berücksichtigt werden, dass Streitfälle, bei denen kein «Machtgefälle» erkennbar ist, zum Beispiel wenn von beiden Seiten in gleicher Stärke geschlagen wird, nicht als «Häusliche Gewalt» gelten. Solche polizeilichen Interventionen sind indessen ebenfalls zahlreich.

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