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Rekrutenschule, Wiederholungskurs, Zivilschutz, Obligatorische Bundesübung, Inspektionen Wie war das nochmal mit der Gleichberechtigung? Ach ja, Pflicht..... Trotz fortgeschrittener Gleichstellung müssen nach wie vor nur Männer Militärdienst leisten, oder wenn sie dies aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht können, eine Wehrpflichtersatzabgabe leisten. Damit werden Männer gegenüber Frauen aufs schwerste benachteiligt. Diese Benachteiligung ist in Art. 59 der Bundesverfassung festgeschrieben, sie ist also offiziell gewollt. Dadurch wirkt Art. 8, in dem in drei Absätzen die gesetzliche Gleichberechtigung der Geschlechter verankert ist, wie ein Hohn! Oft wird diese Ungleichbehandlung damit gerechtfertigt, dass Frauen ja die Kinder bekommen. Aber erstens gibt es keine Gebärpflicht, und zweitens kann man Benachteiligungen auch nicht miteinander aufrechnen. Es gibt auch keine zwingenden biologischen Gründe, die eine Ungleichbehandlung erfordern. Und selbst wenn Frauen für den Militärdienst im Schnitt weniger geeignet sein mögen, könnten Frauen, für die dies nicht zutrifft, genauso Militärdienst leisten, während die anderen eine Ersatzabgabe leisten könnten, wie dies Männer tun, die für das Militär ungeeignet sind. Die Männerpartei fordert deshalb die schnellstmögliche Gleichstellung von Mann und Frau im Bereich Wehrpflicht. Um dies zu verwirklichen, könnte man die Wehrpflicht entweder auf Frauen ausdehnen, oder aber ganz abschaffen und Berufsmilitär einführen. Tatsächlich wird dies von verschiedenen Seiten bereits gefordert. Allerdings fällt auf, dass diese Forderung selten oder nur am Rand mit der fehlenden Gleichstellung von Mann und Frau begründet wird, was auch ein Zeichen für den Stellenwert ist, der der Gleichberechtigung des Mannes in unserer Gesellschaft zukommt. Es ist ein Armutszeugnis für die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Schweiz, dass diese nicht einfach automatisch gewährt wird, sondern dass man immer noch um jeden einzelnen Bereich kämpfen muss!
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